BFSG und deine Website: Was kleine Betriebe in Münster wirklich tun müssen
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer in Münster betroffen ist, welche acht Barrieren wir am häufigsten finden und was du in einer Stunde selbst prüfst.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem bekommen wir regelmäßig dieselbe Frage von Betrieben aus Münster: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein, und was passiert, wenn sie es nicht ist?
Die kurze Antwort: Viele kleine Betriebe fallen nicht unter das Gesetz. Wer aber online verkauft, bucht oder Verträge abschließt, ist schnell dabei, auch als Zweipersonenbetrieb. Dieser Artikel sagt dir, in welcher Gruppe du stehst, was auf deiner Seite konkret geprüft wird und was du in einer Stunde selbst erledigen kannst.
Keine Rechtsberatung: Wir bauen Websites, wir sind keine Kanzlei. Dieser Artikel gibt den Stand wieder, mit dem wir in Projekten arbeiten. Ob dein Betrieb im Einzelfall betroffen ist, klärst du am besten mit einem Anwalt oder deiner Kammer.
Gilt das BFSG für deinen Betrieb?
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites ist ein Punkt entscheidend: der elektronische Geschäftsverkehr. Gemeint ist damit alles, was zu einem Vertragsabschluss führt.
Ziemlich sicher betroffen: Online-Shops jeder Größe, Buchungsstrecken für Termine oder Zimmer, Ticketverkauf, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books, Streaming und Personenverkehr.
In der Regel nicht betroffen: Die klassische Visitenkarten-Website mit Leistungen, Team und Kontaktformular. Auch Betriebe, die ausschließlich für andere Unternehmen arbeiten, stehen außen vor.
Grenzfall: Eine Info-Seite mit angehängtem Shop, ein Kontaktformular, das faktisch die Buchung ersetzt, oder eine Terminvergabe über ein eingebundenes Portal. Hier lohnt der Blick eines Anwalts.
Ein Beispiel aus Münster: Der Malerbetrieb mit Leistungsseiten und Kontaktformular fällt nicht darunter. Die Physiotherapie, bei der Patienten online einen Termin buchen, sehr wohl. Der Unterschied ist nicht die Größe, sondern ob auf der Seite ein Geschäft zustande kommt.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen, und wo sie endet
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Was viele übersehen: Die Ausnahme befreit von der Pflicht, nicht vom Nutzen. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Beeinträchtigung, die das Surfen erschwert, und ein großer Teil davon ist über sechzig. Wer in Münster Handwerk, Pflege oder Praxisleistungen anbietet, spricht genau diese Gruppe an.
- Beschäftigte zählen nach Köpfen im Jahresdurchschnitt, Teilzeit anteilig.
- Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer selbst Waren herstellt oder in Verkehr bringt, kann trotz kleiner Größe in der Pflicht sein.
- Sie ist keine dauerhafte Zusage. Wächst der Betrieb über die Grenze, gilt das Gesetz.
Die acht Barrieren, die wir am häufigsten finden
Wir sehen bei Website-Checks fast immer dieselben Punkte. Keiner davon ist ein Designfehler im engeren Sinn, die meisten fallen bei der Umsetzung an.
Maßstab ist die Norm EN 301 549. Sie verweist auf die WCAG in Version 2.1, Stufe AA. Das klingt technisch, in der Praxis läuft es auf genau diese acht Punkte plus saubere Struktur hinaus.
- Zu wenig Kontrast. Hellgrauer Text auf Weiß sieht ruhig aus und ist bei Sonnenlicht auf dem Handy unlesbar. Gefordert sind 4,5 zu 1 im Fließtext.
- Bilder ohne Alternativtext. Der Screenreader liest dann den Dateinamen vor, im schlimmsten Fall IMG_2043.
- Kein sichtbarer Fokus. Wer mit der Tabulatortaste navigiert, sieht nicht, wo er gerade steht, weil der Rahmen wegdesignt wurde.
- Formularfelder ohne dauerhafte Beschriftung. Steht der Text nur als Platzhalter im Feld, verschwindet er beim Tippen.
- Überschriften als Gestaltungsmittel. Eine H3, weil sie kleiner aussieht, zerstört die Gliederung, an der sich Screenreader entlanghangeln.
- Videos ohne Untertitel. Betrifft nicht nur Gehörlose, sondern jeden, der im Wartezimmer ohne Ton schaut.
- Klickflächen, die nur mit der Maus funktionieren. Aufklappmenüs, die auf Hover reagieren, sind mit der Tastatur nicht erreichbar.
- Fehlermeldungen nur in Rot. Wer Farben schlecht unterscheidet, sieht nicht, welches Feld gemeint ist. Es braucht Text dazu.
Was du in einer Stunde selbst prüfen kannst
Diese vier Prüfungen brauchen kein Werkzeug und keine Kenntnisse. Nimm dir deine Startseite und eine Unterseite vor, auf der etwas passiert, also Formular, Buchung oder Kasse.
Für den Kontrast reicht der kostenlose Prüfer in den Entwicklerwerkzeugen jedes Browsers. Rechtsklick auf den Text, Untersuchen, dann zeigt der Farbwähler das Verhältnis direkt an.
- Tabulatortaste drücken, bis du unten angekommen bist. Siehst du bei jedem Schritt, wo du bist? Kommst du an jeden Knopf?
- Im Browser auf 200 Prozent zoomen. Bleibt alles lesbar, oder schiebt sich Text übereinander?
- Die Seite am Handy bei Sonnenlicht öffnen. Welche Textstellen verschwinden?
- Ein Formular absichtlich falsch ausfüllen. Steht in der Fehlermeldung, welches Feld gemeint ist und was zu tun ist?
Was in Profihände gehört
Die Selbstprüfung findet die groben Sachen. Drei Bereiche lassen sich von außen kaum beurteilen und gehören in die Umsetzung.
Ein Nachrüsten kostet fast immer mehr als der saubere Bau. Bei einem bestehenden Auftritt rechnen wir je nach Umfang mit ein bis drei Tagen, bei einer Buchungsstrecke mehr. Neu gebaute Seiten liefern wir von vornherein mit ausreichendem Kontrast, Tastaturbedienung und sauberen Alternativtexten aus. Was das im Detail heißt, steht bei unserem Webdesign aus Münster.
- Die Struktur im Quelltext: Überschriftenebenen, Landmarken, Reihenfolge der Elemente. Das entscheidet, ob ein Screenreader die Seite versteht.
- Bedienbare Komponenten: Menüs, Schieberegler, Aufklappfelder und Dialoge brauchen ARIA-Rollen und Tastatursteuerung.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit: Wer unter das Gesetz fällt, muss über den Stand informieren und einen Weg für Rückmeldungen anbieten.
Wie es weitergeht
Zusammengefasst: Prüfe zuerst, ob du überhaupt betroffen bist. Wenn ja, geh die acht Punkte durch und hol dir für Struktur und Komponenten Hilfe. Wenn nein, nimm die vier Selbstprüfungen trotzdem mit, sie kosten eine Stunde und machen die Seite für alle besser.
Unser Studio ist in der Gasselstiege 30L in Münster. Wenn du wissen willst, wo deine Seite steht, schick uns die Adresse. Wir schauen sie uns an und sagen dir, was Pflicht ist und was nur nett wäre.
Unsicher, ob deine Seite betroffen ist? Schick uns deine Website. Wir prüfen die acht Punkte und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht. Seite prüfen lassen
Systra Studios
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