BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Für viele Websites bedeutet das konkrete Anforderungen an Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und semantisches HTML. Verstöße können Bußgelder und Abmahnungen auslösen.
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) – kurz erklärt
Seit dem 28. Juni 2025 gelten aus dem BFSG Anforderungen an bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sind unter anderem E-Commerce, Bank- und Buchungsdienste. Ob eine Website darunterfällt, hängt vom Angebot und von der Unternehmensgröße ab.
Wer ist konkret betroffen
Seit 28.06.2025 betroffen sind unter anderem: Online-Shops mit Verbraucher-Verkauf, Buchungs- und Bezahlsysteme, Banken- und Versicherungsportale, Telekommunikationsdienste sowie Dienstleister mit digitalen Angeboten gegenüber Verbrauchern. Reine B2B-Websites fallen nicht darunter. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme), sind ausgenommen; für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Barrierefreie Standards lohnen sich trotzdem, unabhängig von der Pflicht.
Was barrierefreies Webdesign in der Praxis bedeutet
1) Ausreichender Farbkontrast (WCAG AA, mindestens 4,5:1 für Fließtext). 2) Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus. 3) Alternativtexte für Bilder. 4) Semantisches HTML mit korrekten Überschriften und Landmarks. 5) Klare Fokus-Indikatoren. 6) Untertitel für Videos. 7) Formulare mit Labels und verständlichen Fehlermeldungen. 8) Erklärung der Barrierefreiheit auf einer eigenen Seite.
BFSG bei Systra Studios
Wir bauen alle neuen Websites direkt nach WCAG-2.1-AA-Standard, mit ausreichendem Kontrast, semantischem HTML, Tastaturbedienbarkeit und Alternativtexten. Bei betroffenen Projekten ergänzen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Feedback-Mechanismus. So entstehen Websites, die rechtssicher und gleichzeitig für alle nutzbar sind.
Häufige Fragen
Bin ich als kleiner Dienstleister wirklich betroffen? Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Ob dein Angebot als Dienstleistung im Sinne des Gesetzes zählt, ist im Einzelfall nicht immer eindeutig, deshalb im Zweifel prüfen lassen.
Kostet barrierefreies Webdesign extra? Bei uns nicht. Barrierefreie Grundlagen (Kontrast, Tastatur, Alt-Texte, semantisches HTML) bauen wir in jede Website ein. Aufwand entsteht nur bei nachträglicher Umrüstung bestehender Seiten.
Systra Studios
Gasselstiege 30L, 48159 Münster
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