Recht für Websites
Impressum, Datenschutz, Cookies: Was die Website deines Betriebs in Münster 2026 braucht
Was im Gesetz steht, was sich seit 2024 geändert hat und was du heute in zehn Minuten selbst prüfen kannst.

Jede geschäftliche Website in Münster braucht ein Impressum, und fast jede braucht eine Datenschutzerklärung. Einen Cookie-Banner dagegen brauchst du nur, wenn deine Seite Dinge auf dem Gerät deiner Besucher speichert, die für die Seite selbst nicht nötig sind.
Gerade jetzt lohnt sich ein Blick darauf: Seit 2024 heißen die Gesetze anders, eine EU-Plattform, auf die viele Impressen noch verlinken, gibt es seit Juli 2025 nicht mehr, und die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer wird gerade an alle Betriebe verteilt. Wer sein Impressum vor drei Jahren eingerichtet und dann vergessen hat, hat sehr wahrscheinlich veraltete Angaben online.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er zeigt dir, was im Gesetz steht, was sich geändert hat und wo du in Münster verbindliche Hilfe bekommst. Wir sind eine Webagentur, keine Kanzlei.
Braucht jede Firmenwebsite ein Impressum?
Ja, sobald deine Website geschäftlich ist, brauchst du ein Impressum. Das regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Es gilt für digitale Dienste, die geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Auch eine Seite, die nur deine Praxis oder deinen Betrieb vorstellt, fällt darunter.
Bis Mitte Mai 2024 stand diese Pflicht im Telemediengesetz (TMG). Inhaltlich hat sich laut Deutscher Handwerks Zeitung vom 31. Januar 2026 nichts geändert, nur der Name. Steht in deinem Impressum noch "Angaben gemäß § 5 TMG", solltest du das trotzdem auf DDG ändern. Die Zeitung zitiert eine Warnung, dass auch so ein veralteter Verweis zu einer Abmahnung führen kann.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder unvollständig ist? Nach § 33 DDG ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Häufiger als das Bußgeld kommt in der Praxis eine Abmahnung von Mitbewerbern oder Verbänden. Ein Beispiel: Laut Haufe (ZAP 5/2026) musste eine Anwältin 5.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, weil auf ihrem Profil bei einem Anwaltsportal Impressum und Datenschutzerklärung trotz Unterlassungsverpflichtung weiter unvollständig waren.
Was muss 2026 im Impressum stehen?
Ins Impressum gehören vor allem: wer du bist, wo man dich findet und wie man dich schnell erreicht. Die genaue Liste steht in § 5 Absatz 1 DDG. Für einen typischen Betrieb aus Münster heißt das:
- Vollständiger Name und Anschrift. Bei einer GmbH oder UG zusätzlich die Rechtsform und wer sie vertritt, also der Geschäftsführer.
- Eine E-Mail-Adresse, ausgeschrieben. Laut Deutscher Handwerks Zeitung reicht ein reiner Klick-Link nicht, und ein Kontaktformular allein ersetzt die E-Mail nicht.
- Ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis eine Telefonnummer.
- Handelsregister und Registernummer, wenn du eingetragen bist.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn du eine hast. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
- Bei reglementierten Berufen wie Ärztinnen, Zahnärzten oder Augenoptikern zusätzlich: zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regeln. Für Arztpraxen in Münster ist die Kammer meist die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr., ist neu. Du musst sie nicht beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt sie seit November 2024 nach und nach an alle Betriebe, laut Finanzverwaltung NRW dauert das bis ins Jahr 2026. Das Gesetz sagt: Wer so eine Nummer besitzt, gibt sie an. Hast du bereits eine USt-IdNr., kannst du laut der Deutschen Handwerks Zeitung diese nennen. Platzhalter wie "DE 000000000" sind keine Lösung.
Zwei Dinge zur Erreichbarkeit: Das Impressum muss von jeder Unterseite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein, über einen Link, der klar "Impressum" heißt. Und die Adresse muss echt sein. Die Deutsche Handwerks Zeitung verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2023: Ein rein virtuelles Büro mit Postweiterleitung reicht nicht. Ein Co-Working-Platz, an dem du wirklich arbeitest, reicht in der Regel schon.
Welche alten Hinweise muss ich aus dem Impressum löschen?
Lösche jeden Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung, die sogenannte OS-Plattform. Die EU hat sie laut IHK Osnabrück am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Jahrelang war der Link Pflicht, deshalb steht er noch in sehr vielen Impressen, AGB und E-Mail-Signaturen. Ein Verweis auf eine Plattform, die es nicht mehr gibt, kann als irreführend gelten.
Hast du früher wegen genau dieses Links eine Unterlassungserklärung unterschrieben, empfiehlt die IHK, sie zu kündigen. Sonst gilt sie weiter.
Die Pflicht zu einem anderen Hinweis bleibt aber. Nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz musst du auf deiner Website sagen, ob du bereit bist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ausgenommen sind Betriebe, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
Unsere Checkliste für die Aufräumrunde:
- "TMG" durch "DDG" ersetzen.
- "TTDSG" im Cookie-Hinweis oder in der Datenschutzerklärung durch "TDDDG" ersetzen. So heißt das Gesetz inzwischen.
- Link und Text zur OS-Plattform löschen, auch in AGB und E-Mail-Signatur.
- Prüfen, ob die W-IdNr. oder USt-IdNr. drinsteht.
- Telefonnummer und E-Mail einmal selbst testen.
Was gehört in die Datenschutzerklärung?
In die Datenschutzerklärung gehört, welche Daten deine Website sammelt, wofür, auf welcher Rechtsgrundlage und an wen sie gehen. Die Grundlage ist Artikel 13 DSGVO. Er gilt, sobald du personenbezogene Daten erhebst, und das passiert schon, wenn jemand dein Kontaktformular ausfüllt.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, also deines Betriebs.
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, falls du einen hast.
- Zweck und Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, zum Beispiel Kontaktformular, Terminbuchung oder Newsletter.
- Empfänger der Daten, etwa dein Hosting-Anbieter oder ein Buchungstool.
- Ob Daten in Länder außerhalb der EU gehen, zum Beispiel in die USA.
Generatoren von Anwaltskanzleien sind für kleine Betriebe ein guter Startpunkt. Der häufigste Fehler ist aber nicht der Generator, sondern dass die Erklärung nicht zur echten Website passt. Wenn du eine Google-Karte, eine Online-Terminbuchung oder ein Chat-Fenster einbaust, muss das auch in der Datenschutzerklärung stehen.
Seit Juni 2025 kommt für manche Websites die Barrierefreiheit dazu. Wen sie betrifft, steht im Artikel BFSG und deine Website zusammengefasst.
Brauche ich auch auf Instagram und in Branchenportalen ein Impressum?
Ja, auch geschäftliche Profile auf Instagram, Facebook oder in Handwerkerportalen brauchen ein Impressum. Laut Deutscher Handwerks Zeitung gilt das schon dann, wenn das Profil nur auf deinen Betrieb und deine Website verweist.
Der Link muss direkt aufs Impressum führen, nicht auf deine Startseite. Die Zeitung nennt dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen 2 U 16/25). Praktisch heißt das: In deiner Instagram-Bio oder im Portalprofil verlinkst du also zum Beispiel malerbetrieb-muster.de/impressum und nicht nur malerbetrieb-muster.de. Dasselbe gilt für dein Google-Unternehmensprofil, wenn du dort auf deine Website verweist: Die Website selbst muss ein sauberes Impressum haben.
Wer hilft in Münster bei Rechtsfragen zur Website?
Für verbindliche Antworten sind in Münster vor allem die Kammern und Fachanwälte zuständig. Die IHK Nord Westfalen am Sentmaringer Weg 61 hat eine eigene Seite zu Internetrecht mit Ansprechpartnerinnen und Telefonnummern. Die Handwerkskammer Münster bietet ihren Mitgliedsbetrieben Rechtsberatung an, darf sie laut eigener Aussage aber nicht vor Gericht vertreten. Für einen Streit oder eine Abmahnung brauchst du deshalb eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht.
Eine Webagentur kann dir beim Technischen helfen, nicht beim Juristischen. Konkret: Sie kann deine Seite so bauen, dass möglichst wenige fremde Dienste geladen werden, dass Impressum und Datenschutz auf jeder Seite verlinkt sind und dass ein Banner, falls nötig, gleichwertige Buttons hat. Die Rechtstexte selbst sollten aus einem Kanzlei-Generator oder von einem Anwalt kommen.
Wenn du gerade eine neue Seite planst, lohnt es sich, diese Fragen gleich am Anfang zu klären statt nach dem Launch. Wie ein Projekt bei uns abläuft, siehst du auf unserer Seite zu Webdesign für Betriebe in Münster. Für Praxen gibt es eine eigene Seite zu Websites für Arztpraxen in Münster, für Betriebe die Seite zu Webdesign für das Handwerk.
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