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Website im Griff

Wem gehört deine Website? Domain, Hosting und Zugänge, die in deine Hand gehören

Eine Checkliste für alle Zugänge, die bei dir liegen sollten, bevor du sie brauchst.

DomainHostingGoogle-KontenNutzungsrechte
6 Min. Lesezeit07. November 2026
Ein kleines Haus mit rosa Dach steht oben auf einer riesigen grünen Hecke in einer weiten Wiese, eine lange Leiter führt hinauf.

Deine Website gehört dir nur dann wirklich, wenn die Domain auf deinen Namen läuft und du alle wichtigen Zugänge selbst hast. Bei vielen kleinen Betrieben ist das nicht so. Die Domain hat damals der Neffe registriert, das Hosting läuft über die alte Agentur, und das Passwort für das Google-Profil kennt niemand mehr.

Solange alles läuft, merkt das keiner. Zum Problem wird es erst, wenn du die Agentur wechseln willst, jemand nicht mehr erreichbar ist oder eine Rechnung nicht bezahlt wird und die Seite plötzlich offline ist. Dieser Artikel zeigt dir, welche Zugänge in deine Hand gehören und wie du in etwa einer Stunde prüfst, ob das bei dir so ist.

Wem gehört meine Domain?

Deine Domain gehört der Person oder Firma, die als Domaininhaber eingetragen ist. Das ist nicht automatisch der, der sie bezahlt oder der sie bestellt hat. Für .de-Adressen führt die DENIC in Frankfurt das zentrale Register. Bestellt wird eine Domain aber fast immer über einen Anbieter, also einen Provider wie IONOS, Strato oder die Agentur selbst.

Warum das wichtig ist: Laut DENIC kann der Domaininhaber den Provider jederzeit wechseln. Dafür braucht er ein Passwort, die sogenannte AuthInfo. Ist der alte Provider nicht mehr aktiv, schickt die DENIC diese AuthInfo per Einschreiben an die Adresse, die in den Domaindaten steht. Steht dort die Agentur statt deines Betriebs, landet der Brief bei der Agentur.

So prüfst du es: Melde dich im Kundenkonto deines Providers an und schau unter den Domaindaten nach dem Inhaber. Ist kein eigenes Konto vorhanden, frag deine Agentur schriftlich, wer als Inhaber eingetragen ist. Stehen falsche Daten drin, sollst du laut DENIC-FAQ deinen Provider bitten, sie zu korrigieren.

Welche Zugänge sollte ich selbst haben?

Du solltest für jeden Dienst, ohne den deine Website nicht läuft, einen eigenen Zugang mit vollen Rechten haben. Deine Agentur kann zusätzlich eigene Zugänge bekommen. Die wichtigsten:

  • Domain: Inhaber ist dein Betrieb, und du hast ein eigenes Login beim Provider.
  • Hosting: der Server, auf dem die Website liegt. Am besten läuft der Vertrag auf dich, oder es ist schriftlich geregelt, dass du die Daten jederzeit bekommst.
  • E-Mail-Postfächer auf deiner Domain, zum Beispiel info@deinbetrieb.de. Sie hängen an denselben Einstellungen wie die Domain.
  • Redaktionssystem oder Admin-Bereich der Website, falls es einen gibt.
  • Google Unternehmensprofil, Google Search Console und Google Analytics.
  • Social-Media-Konten wie Instagram, Facebook und LinkedIn.

Ein Tipp aus der Praxis: Lege für solche Zugänge eine feste Adresse im Betrieb an, zum Beispiel web@deinbetrieb.de, statt die private Adresse einer Mitarbeiterin zu nehmen. Wenn jemand den Betrieb verlässt, bleiben die Zugänge trotzdem bei dir.

Wer sollte Inhaber meines Google-Unternehmensprofils sein?

Primärer Inhaber deines Google-Unternehmensprofils solltest du selbst sein, die Agentur reicht als Administrator. Laut Google-Hilfe hat der Inhaber die volle Kontrolle: Er kann Nutzer hinzufügen und entfernen und das Profil sogar löschen. Administratoren können fast alles bearbeiten, aber keine Nutzer verwalten und das Profil nicht löschen. Es gibt mehrere Inhaber, aber immer nur einen primären.

Für die Zusammenarbeit heißt das: Jede Person nutzt ihr eigenes Google-Konto, und du lädst sie ein. Passwörter musst du dafür nicht weitergeben. Wie du das Profil danach gut pflegst, steht in unserer Anleitung zum Google-Unternehmensprofil. Dasselbe Prinzip gilt für die Search Console und Analytics: Du bist Inhaber, die Agentur bekommt Zugriff.

Darf ich meine Website mitnehmen, wenn ich die Agentur wechsle?

Das hängt davon ab, was im Vertrag zu den Nutzungsrechten steht. Design, Texte, Fotos und Programmcode sind meist urheberrechtlich geschützt. Wer sie erstellt hat, entscheidet zunächst, wie sie genutzt werden dürfen. Die IT-Recht Kanzlei rät Webdesignern deshalb, im Vertrag genau festzulegen, welche Nutzungsrechte der Kunde bekommt. Ungenaue Formulierungen führen später oft zu Streit.

Für dich als Auftraggeber heißt das: Lass dir vor Projektstart schriftlich bestätigen, was du nach Bezahlung darfst. Wichtige Fragen dafür:

  • Darf ich die Website nach Vertragsende weiter nutzen und von jemand anderem ändern lassen?
  • Bekomme ich auf Wunsch eine vollständige Kopie, also alle Dateien und Inhalte?
  • Dürfen die Fotos und Grafiken auch weiter genutzt werden? Bei gekauften Bildern hängt das an der Lizenz, die beim Kauf vereinbart wurde.
  • Was passiert mit Domain und Hosting, wenn wir uns trennen?

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. Bei einem bestehenden Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht.

Kann ich eine Website aus dem Baukasten überhaupt mitnehmen?

Oft nur teilweise. Bei vielen Baukasten-Systemen und Mietmodellen läuft die Website nur auf der Plattform des Anbieters. Deine Texte und Bilder kannst du in der Regel mitnehmen, das Design und die Technik aber nicht. Das ist kein Fehler des Baukastens, sondern das Geschäftsmodell. Du solltest es nur vorher wissen.

Bei einer Website, die als eigener Code gebaut wird, oder bei einem offenen System wie WordPress kannst du die Dateien grundsätzlich bei jedem Hoster betreiben. Welche Vor- und Nachteile die Varianten sonst haben, haben wir im Vergleich WordPress oder individuelle Website aufgeschrieben. Kein System ist für alle richtig. Wichtig ist nur, dass du vorher weißt, was du am Ende in der Hand hast.

Wie prüfe ich in einer Stunde, ob alles in meiner Hand ist?

Mach eine einfache Tabelle mit drei Spalten: Dienst, auf wen er läuft, wer das Login hat. Dann gehst du diese Punkte durch:

  • Beim Domain-Provider einloggen und den Inhaber prüfen. Kein Login vorhanden? Bei der Agentur schriftlich anfragen.
  • Den Hosting-Vertrag suchen. Steht dein Betrieb als Vertragspartner drin?
  • Im Google-Unternehmensprofil unter den Nutzern nachsehen, wer primärer Inhaber ist.
  • In der Search Console und in Analytics unter den Nutzern prüfen, ob du Inhaber bist.
  • Den Vertrag mit der Agentur auf Nutzungsrechte und Herausgabe der Daten lesen.
  • Alle Zugänge in einem Passwort-Manager speichern, auf den mindestens zwei Personen im Betrieb Zugriff haben.

Wenn du dabei Lücken findest, ist das kein Grund zur Panik. Die meisten Agenturen stellen das auf Nachfrage problemlos um. Am einfachsten ist es, das bei einem neuen Projekt gleich im Angebot zu klären. Wie wir Webprojekte aufsetzen, steht auf unserer Seite zu Webdesign.

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Häufige Fragen

Geschrieben von

AR
Amelie Roesmann·AI, Visuals, Branding
LR
Leonie Roesmann·Webdesign, UX, Strategie

Geschrieben mit KI-Unterstützung, geprüft und verantwortet von uns.

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